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Haltungsvorschriften für Grosspapageien




Grosspapageien wie Aras oder Kakadus dürfen nur mit Bewilligung gehalten werden.

Seit dem 1. September 2001 sind die Änderungen der revidierten Tierschutzverordnung in Kraft getreten. Seitdem ist die Haltung von grossen Aras wie Blauara oder Hyazinthara sowie von grossen Kakadus wie Weisshaubenkakadu oder Brillenkakadu bewilligungspflichtig. Diese durch einen breiten Konsens aller interessierter Kreise abgestützten Änderungen sollen dazu beitragen, die Haltung von Grosspapageien in viel zu kleinen Käfigen zu beenden und diesen Vögeln überall die Möglichkeit zu bieten, mindestens in einem beschränkten Mass zu fliegen.

 

Die Bewilligung erteilt auf ein entsprechendes Gesuch hin das zuständige kantonale Veterinäramt.


Sie kann aber nur erteilt werden, wenn die im Anhang 2 der Tierschutzverordnung festgelegten Mindestanforderungen erfüllt sind. Diese finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Veterinärwesen als pdf-Dokument:

 

http://www.bvet.admin.ch/aktuell/d/bulletin/2001/19_papagei_d.pdf 

 

Auch für bestehende Haltungen gelten die Bewilligungsvorschriften! Für bereits bestehende, die Mindestanforderungen aber noch nicht erfüllende Haltungen gelten besondere Übergangsfristen, die ebenfalls im pdf-Dokument des Bundesamtes für Veterinärwesen aufgelistet sind. 


 

Quelle: Bundesamt für Veterinärwesen